24. Pappritzer Gespräch

Wie patent ist ein Patentanwalt? - Herr Gottfried Drechsler

Um es vorweg zu nehmen: Ziel des Pappritzer Gespräches am 21.09.2007 war es nicht, den Begriff "patent" als Eigenschaft eines Menschen zum Gesprächsgegenstand zu machen. Wobei es bei der Vorstellung eines Gastes vordergründig schon um die Person geht - und da spielt natürlich die Persönlichkeit auch eine entsprechende Rolle. Alle, die den fast "Ur-Pappritzer" Gottfried Drechsler kennen, wissen, dass er im umgangssprachlichen Sinne "ein ganz patenter Kerl" ist. Also ein Mensch, der unter anderem gewandt, tüchtig, rechtschaffen, zuvorkommend und gleichzeitig mit gesundem Pragmatismus ausgestattet ist - wie es in diversen Begriffsbestimmungen für "patent" nachzulesen ist. Und aus der Tätigkeit "Patentanwalt" lässt sich freilich überhaupt nicht schließen, wie patent ein Mensch ist. Das tatsächliche Interesse der wieder zahlreich erschienen Besucher eines abwechslungsreichen Abends beschränkte sich deshalb auf den Mitbürger Herrn Drechsler und seiner Tätigkeit als Patentanwalt. Die Moderatorin Frau Irina Simon begrüßte neben dem eigentlichen Gast zugleich auch den Garten- und Landschaftsbauer Herrn Manfred Hansel, der einen Planänderungsvorschlag zur Fläche am Dorfteich vorstellte.

Gottfried Drechsler, im Erzgebirge geboren, zog sozusagen zwangsweise mit seinen Eltern im Vorschulalter nach Pappritz, besuchte wie alle Pappritzer Kinder zu dieser Zeit die Schulen in Niederpoyritz sowie Pillnitz und beendete erfolgreich 1971 eine Lehrausbildung mit Abiturabschluss zum Maschinenbauer. Dem Ingenieurstudium folgte 1976 der Diplomabschluss. Aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit als Patentingenieur im Sachsenwerk entschloss sich Herr Drechsler 1986 zu einem Zusatzstudium an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin zum Fachingenieur für Schutzrechtswesen. Die Eintragung in die Liste der vom Deutschen Patentamt zugelassenen Patentassessoren erfolgte 1990. Zugleich nahm er eine Tätigkeit im Nachfolgebetrieb des Sachsenwerkes, in der VEM Antriebstechnik AG als Patentassessor auf. Er war dort hauptsächlich für alle Belange des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere der Anmelde-, Prüfungs- und Erteilungsverfahren, der Weiterverfolgung bestehender Patente, Marken und Geschmacksmuster zuständig. 1991 wurde er als Vertreter des europäischen Patentamtes zugelassen, führte von 1992 bis 1995 zusätzlich zur Sicherung der Verbandsmarke VEM als Geschäftsführer den Warenzeichenverband VEM e.V.. Weitere Tätigkeiten bis zum Schritt in die Selbstständigkeit als Patentanwalt im Jahre 1999 waren neben der Leitung eines Fachbereiches im Verein der Ingenieure, Techniker und Wirtschaftler in Sachsen e.V. die Konzipierung, Organisierung und Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen für Studenten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.

Herr Drechsler erläuterte den Gästen mit Hilfe einer Präsentation die Grundsätze der Patentarbeit, angefangen vom Begriff eines Patents, der Bedeutung des Patentschutzes bis hin zur Vielfältigkeit dieser Thematik. Wider Erwarten war das Thema zum Patentrecht interessanter als man vielleicht aus der Einladung hätte schließen können. Für Laien sehr gut nachvollziehbar machte Gottfried Drechsler die Gäste mit dem Inhalt seiner Tätigkeit vertraut. Die ausgewählten Fragestellungen der bewährten Moderatorin trugen wesentlich zur lockeren Atmosphäre der Gesprächsführung bei.
Aber was ist nun eigentlich ein Patent? Ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung, das zeitlich begrenzt die gewerbliche Nutzung durch Dritte ausschließt. Ein Patent gibt also seinem Inhaber das Recht, anderen zu untersagen, seine durch das Patent geschützte Erfindung zu verwenden. Niemand darf damit ohne der ausdrücklichen Zustimmung des Patentinhabers ein geschütztes Erzeugnis gewerblich herstellen, anbieten oder benutzen bzw. ein geschütztes Verfahren gewerblich anwenden. Dabei betonte Herr Drechsler, dass sich der Schutz absolut nicht auf eine private Verwendung, sondern ausschließlich auf die gewerbliche Nutzung bzw. Anwendung von Erfindungen bezieht. Der Patentschutz soll gewissermaßen dem Erfinder zeitlich begrenzt einen Lohn für seine Mühe und seine kreative Arbeit sichern, falls die Erfindung breite Anwendung findet. Herr Drechsler machte die Gäste auch mit der Entwicklung des Patentwesens bis hin zu den Anfängen vertraut. Demnach wurde das erste Patentgesetz im heutigen Sinne bereits im 15. Jahrhundert in Venedig erlassen. Das sogenannte englische "Statute of Monopolies" gilt als Vorbild für die Patentgesetze weltweit. 1877 wurde im Deutschen Reich ein Patentgesetz erlassen. Erst ab diesem Zeitpunkt wurden erteilte Patente auch veröffentlicht. Das erste Patent wurde 1877 als Patentschrift No. 1 an Joh. Zeltner vergeben und beinhaltete ein "Verfahren zur Herstellung einer rothen Ultramarinfarbe". In England folgte der Erlass von sogenannten Schutzbriefen. Grundsätzliche Voraussetzung für die Vergabe eines Patentes ist, dass die Erfindung auch tatsächlich auf etwas Neuem beruht, das gewerblich anwendbar ist. Die Schutzfrist für erteilte Patente beträgt maximal 20 Jahre. Wenn innerhalb dieser Zeit niemand das Patent zur Nutzung erwirbt, erlöschen danach für den Erfinder etwaige Erlösansprüche und die Erfindung kann uneingeschränkt genutzt werden. Beispielhaft nannte Herr Drechsler hierfür die geniale Erfindung des heute in der Automobilindustrie aus Sicherheitsgründen nicht mehr wegzudenkenden Airbags, den VOLVO erst nach Ablauf der Schutzfrist für die Erfindung eingeführt und produziert hat. Der Erfinder ging damit völlig leer aus. Neben dem Patentgesetz gibt es mittlerweile weitere Gesetze, die Ansprüche zeitlich befristet schützen, so zum Beispiel im Urheberrecht auf die Dauer von 70 Jahre oder im Markenrecht unbegrenzt.

Sehr interessant für die Gäste waren die Ausführungen von Herrn Drechsler zu den 12 bekanntesten Erfindern Dresdens, beginnend mit der Erfindung der ODOL-Marke Karl August Ferdinand Lingner bis hin zu Melitta Benz mit der Erfindung der Kaffeefiltertüte oder Manfred von Ardenne, der allein Inhaber von über 600 Patentschriften ist. Damit sich die Gäste über die Bedeutung des Schutzrechts eine Meinung bilden können, erläuterte Gottfried Drechsler abschließend die wirtschaftlichen Aspekte im Markenrecht. Erst wenn eine Marke bekannt ist erhält diese nicht selten einen wirtschaftlichen Wert in Milliardenhöhe.

 

Der Abend verlief recht kurzweilig, auch wenn zum Teil Herr Drechsler umfangreich Details aus dem Patentrecht umfangreich erläuterte und Frau Simon sich fast nicht wagte, zu unterbrechen. Vielen Dank für die interessanten Ausführungen an den Gast des Abends und natürlich vor allem an die Organisatoren, die wesentlich mit ihrer Vorbereitung zum guten Gelingen des Abends beitrugen.

 

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geändert am___ 30-Okt-2007 ____von Jens Mizera